Kostenübernahme
Kassenärztliche Übernahme
Die logopädische, die ergotherapeutische und die physiotherapeutische Behandlung wird bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung von den gesetzlichen übernommen. Der erste Behandlungstermin muss innerhalb von 28 Werktagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen, sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und das Datum muss aktualisiert werden.
Jeder gesetzlich versicherte Patient über 18 Jahre der nicht von Zuzahlungen befreit ist, muss eine Rezept-Zuzahlung entrichten. Diese setzt sich zusammen aus 10 € Rezeptgebühr und 10 % der Gesamtkosten der Behandlung. Als Leistungserbringer sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, diese Gebühr im Namen der Krankenkassen zu kassieren.
Privatärztliche Kostenübernahme
Die logopädische, die ergotherapeutische und die physiotherapeutsiche Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen. Die Höhe des Übernahmebetrages richtet sich nach Ihrem persönlichen Vertrag mit der privaten Krankenkasse.
Sie bekommen in der ersten Behandlungsstunde eine Honorarvereinbarung mit unseren Gebühren. Bitte informieren Sie sich dann, welchen Betrag Sie erstattet bekommen. Sie verpflichten sich, unabhängig der Höhe der Erstattung durch die Kasse, unsere Gebühr zu entgelten.
Kostenübernahme von Landratsamt, Jugendamt oder Bezirk Oberbayern
Die Legasthenie- und Dyskalkulietherapie wird vom zuständigen Landratsamt nach Antragbewilligung übernommen. Zunächst muss von einer qualifizierten Ärztin / einem qualifizierten Arzt eine Diagnose gestellt werden. Hiermit kann dann ein Antrag auf Übernahme gestellt werden.
Wir unterstützen Sie gerne! Sprechen Sie uns an!
Private Leistungen
Die tiergestützte Therapie (Hund) ist leider keine Kassenleistung.
Diese muss privat abgerechnet werden.